Der Pfarrgemeinderat ist das vom
Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das
Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der
Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der
Pfarrgemeinde. In sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die
Hirtenaufgaben der Bischöfe ist er zugleich das vom Erzbischof
eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde.
Der Pfarrgemeinderat dient zum Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde
und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Aufgabe
des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde
betreffen, je nach Fachbereichen und unter Beachtung diözesaner
Regelungen beratend mitzuwirken oder zu beschließen.
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